Frühzeitige Sprachförderung

Im Kanton Thurgau hat etwa jedes vierte Kind, das in den Kindergarten kommt, geringe oder keine Deutschkenntnisse. Dieser Umstand hat den Kanton dazu bewogen, einen verstärkten Fokus auf die gezielte Förderung der sprachlichen Fähigkeiten bereits vor dem Eintritt in die Schule zu legen. Mit diesem klaren Ziel vor Augen haben alle Thurgauer Schulen den Auftrag, das selektive Obligatorium für vorschulische Sprachförderung einzuführen, um die Chancengerechtigkeit für alle Kinder zu verbessern.

Ab dem 1. Januar 2024 erhalten alle Eltern von zweieinhalbjährigen Kindern, die anderthalb Jahre später schulpflichtig werden, einen standardisierten Fragebogen. Dieses Instrument steht in 14 verschiedenen Sprachen zur Verfügung und hat den klaren Zweck, den Sprachstand des Kindes zu erfassen. Die daraus resultierenden Erkenntnisse geben Aufschluss darüber, ob das jeweilige Kind eine spezielle Sprachförderung benötigt. Die Ausfüllung des Fragebogens ist verpflichtend, und dies gilt selbst für Eltern von deutsch- und schweizerdeutschsprechenden Kindern.

Wenn ein Bedarf an Sprachförderung festgestellt wird, ist das Kind im Jahr vor dem Kindergarteneintritt für ein von der Schule empfohlenes Angebot (Spielgruppen, Kitas oder Tagesfamilien) anzumelden. Dort haben die Kinder die Möglichkeit, auf spielerische und angeleitete Weise gemeinsam mit deutschsprechenden Kindern die Sprache zu erlernen. Dies schafft eine verbesserte Grundlage für ihre zukünftige Schulzeit.

Im Rahmen des selektiven Obligatoriums für vorschulische Sprachförderung sieht die Spiel- und Chrabbelgruppe Sternlihus erwartungsvoll der bevorstehenden partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der Schule Erlen entgegen.